Ärztliche Gutachten

Für die Sozialversicherungsträger und die privaten Versicherungsträger sind fachärztliche Gutachten essenziell, um erforderliche und angemessene Leistungen zu erteilen.

Folgende Gutachtenarten bieten wir an:

  • 1. Rentengutachten – A 4200,
  • 2. Rentengutachten – A 4500,
  • Gutachten nach Gesamtvergütung,
  • Gutachten zur Zusammenhangsfrage,
  • Gutachten zur Klärung der Leistungspflicht.

Medizinische Gutachten auf den Fachgebieten:

  • Handchirurgie,
  • Verbrennungsmedizin,
  • Plastische und Rekonstruktiven Chirurgie,
  • Berufskrankheiten.