Für die Sozialversicherungsträger und die privaten Versicherungsträger sind fachärztliche Gutachten essenziell, um erforderliche und angemessene Leistungen zu erteilen.
Folgende Gutachtenarten bieten wir an:
- 1. Rentengutachten – A 4200,
- 2. Rentengutachten – A 4500,
- Gutachten nach Gesamtvergütung,
- Gutachten zur Zusammenhangsfrage,
- Gutachten zur Klärung der Leistungspflicht.
Medizinische Gutachten auf den Fachgebieten:
- Handchirurgie,
- Verbrennungsmedizin,
- Plastische und Rekonstruktiven Chirurgie,
- Berufskrankheiten.

